Manchmal geraten auch Kinder und Jugendliche in seelische Notlagen, die sowohl bei ihnen selbst, als auch bei ihren Angehörigen zu erheblichem Leiden führen können. Oft werden dabei ihre normale Entwicklung und ihre Lebensführung deutlich beeinträchtigt.
Anlässe für Psychotherapie können beispielsweise folgende Beschwerden und Symptomatiken sein. Meist weisen diese auf ungelöste innere Konflikte hin oder sind Ausdruck der seelischen Not.
- Körperliche Schmerzen ohne organischen Befund wie Kopf- oder Bauchschmerzen
- Schlafstörungen
- Ängste
- Zwänge
- Niedergeschlagenheit und Erschöpfung (Depressionen)
- Perspektiv- und Orientierungslosigkeit
- Furcht vor bestimmten Objekten oder Situationen (Phobien)
- Essstörungen
- Suchtverhalten
- Entwicklungsstörungen
- Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
- Auffallend aggressives Verhalten
- Suizidale Gedanken oder suizidales Verhalten
- Selbstverletzungen
- Einnässen oder Einkoten
- Traumatische Erlebnisse aus der Vergangenheit, an die man aber ständig denken muss
- Bindungsstörungen
In einem ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zu einem vertraulichen und unverbindlichen Erstgespräch in der Sprechstunde. In diesem Gespräch lernen wir uns persönlich kennen und haben die Möglichkeit, Anliegen und Probleme zu besprechen. Es wird der Behandlungsbedarf und mögliche Ablauf geklärt. Eventuell sind auch andere Maßnahmen hilfreich oder möglich, die besprochen werden sollten. Es folgen weitere Sitzungen, in denen es neben einer ausführlichen Diagnostik auch darum geht, ein Gefühl für eine psychotherapeutische Behandlung zu bekommen. Während dieser „Probezeit“ muss eine Entscheidung zur Therapie gefunden werden. Ist eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle gestellt werden. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt.
Da sich junge Menschen in wechselseitiger Abhängigkeit von Elternhaus und Schule befinden, sind begleitende Elterngespräche und manchmal auch Lehrergespräche Bestandteil der Behandlung, um bei der Bewältigung anstehender Herausforderungen zu unterstützen.
Jugendliche ab 15 Jahre können selbständig die Entscheidung treffen, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Eltern oder Lehrer werden nur auf den Wunsch der Jugendlichen einbezogen.
Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Benötigt wird nur die Chipkarte der Krankenkasse. Im Verlauf einer Behandlung ist jedoch eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen immer sinnvoll.
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte bringen Sie hierzu in jedem Quartal, in dem eine psychotherapeutische Behandlung stattfindet, Ihre Chipkarte der Krankenkasse mit.
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen. In welchem Ausmaß hängt jedoch von dem Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu am besten vorab bei Ihrer privaten Versicherung.